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Zoll-Beratung

Änderungen zum 31.01.2010

europese unieDie EORI-Nummer ersetzt die Steuernummer auf allen Zollanmeldungen, außer bei Import (im Zusammenhang im Umsatzsteuererhebung / Befreiung gemäß Art. 23).

Sicherheitsangaben

Anlässlich der Anschläge vom 11. September 2001 hat man sich zur Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen entschieden.
Es müssen mehr Daten über die Sendungen bekannt sein, um eine bessere Risikoanalyse erstellen zu können. Bei der Ausfuhr und im NCTS-Verfahren müssen bzw. können folgende Daten zur Verfügung gestellt werden.

Export

Die Kennnummer der Sendung (UCR - (Unique Consignment Reference Number) – dies ist eine Nummer, die der internationalen Warensendung zugewiesen wird.
Dabei handelt es sich um eine Pflichtangabe. Sofern die Nummer nicht vorhanden ist, muss bei den Einheitspapierangaben (Anhänge) – Feld 44 – mindestens die Referenznummer des für die Beförderung der Waren verwendeten Frachtpapiers eingetragen werden (zum Beispiel Frachtbrief CMR + dazugehöriger Code).

Die UN-Gefahrgutnummer (UNDG) – dies ist eine eindeutige Seriennummer, die die Vereinten Nationen den in der Liste der am häufigsten beförderten Gefahrgüter enthaltenen Stoffen und Artikeln zuweist.

Die UN-Gefahrgutnummer ist auf der Anmeldung anzugeben.

NCTS

Der Security indicator ist ein Feld zu Sicherheitsrisiken. Es ist kein Pflichtfeld. In diesem Feld wird angegeben, ob zur Sicherheitsgewährleistung ein NCTS-Verfahren verwendet wird. Ab dem 31.01.2010 wird der Zoll PHYSISCHE Kontrollen durchführen, die am Standort, der im Verzeichnis zugelassener Absender und zugelassener Adressaten enthalten ist, stattfindet.
Transitsendungen an EFTA-Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein): Ab dem 31.01.2010 wird der Bezugsbetrag aufgehoben, ab jenem Datum gilt die tatsächliche Sicherheitsleistung. Bei einer Überschreitung jenes Betrags werden Sendungen NICHT freigegeben, was zu Verzögerungen führt.
Dies macht eine Voranmeldung Ihrer Sendungen erforderlich, sodass einer Überschreitung unserer Sicherheitsleistung vorgebeugt wird. Alle Warensendungsdaten einschließlich einer Kopie der Ausfuhrrechnung haben - wie auch eine Kopie des internationalen Frachtbriefs CMR - verfügbar zu sein. Anhand jener Unterlagen wird ermittelt, welche Sicherheit für die Erstellung Ihres Dokuments zu leisten ist.

Die Gefahr im Falle der Nichtbeendigung des NCTS-Transits obliegt dem Anmelder. Wir haben deshalb außerdem über Ihre Aufträge zu verfügen, in denen Sie ausdrücklich erklären, für alle Sanktionen haftbar zu sein, die Steuerämter im Falle der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen auferlegen sollten (Bußgelder, Steuern, sonstige Erhebungen usw.).
NCTS- / ICT-Lieferung: Höhe der Sicherheitsleistung gleich Null
ECS
Ab dem 31.01.2010 tritt die ECS-Phase 2 in Kraft. Alle Angaben einschließlich Manifeste sind dann elektronisch einzureichen. Der Zoll wird an den Standorten der zugelassenen Absender und Adressaten bei der Auslieferung Kontrollen durchführen.

Schlussfolgerung

Die zum 31.01.2010 in Kraft tretenden Änderungen werden sicherlich zu Verzögerungen (da manche Angaben nicht bekannt sind) sowie zu physischen Kontrollen des Zolls bei der Ausfuhr und dem NCTS-Verfahren führen.

Waren müssen im Zusammenhang mit den eventuellen Kontrollverfahren, unter die Ihre Warensendung fallen, am von Ihnen angegebenen Standort auch tatsächlich gelagert sein. Angesichts der Einführung neuer Systeme beim Zoll, bei den Anmeldern und den Spediteuren ist außerdem mit Verzögerungen zu rechnen.

Die Voranmeldung Ihrer Warensendung ist unbedingt erforderlich, um einen reibungslosen Verlauf Ihrer Logistikprozesse gewährleisten zu können. (siehe auch: NCTS)

Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit und Kooperation.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch gerne für alle etwaigen Fragen zur Verfügung. Wir möchten Sie bitten, sich für Fragen per E-Mail mit unserer Zollabteilung in Verbindung zu setzen (E-Mail-Adresse: douane@verhoex.nl). Unser Team ist Ihnen außerdem auch gerne telefonisch behilflich.

Dokumente

Wir verweisen Sie auf unseren Menüpunkt "Dokumente". Hier lotsen wir Sie durch den Dschungel aus Dokumenten und Vorschriften.

Zertifikate

Exportzertifikate, Ursprungsnachweis, Phytosanitäre Dokumente… Es gibt so Vieles! Wir können für Sie bei allen anfallenden Zertifikaten als Bevollmächtigter auftreten. Schauen Sie in unseren Menüpunkt "Ursprungszeugnisse". Dort können Sie nachlesen, welche Bestimmungen für Sie gelten.

Fiskalvertretung

Verhoex ist ein beschränkter Fiskalvertreter. In unserem Menüpunkt "Fiskale Vertretung" lesen Sie mehr über die Vorraussetzungen, die Sie als Unternehmen erfüllen müssen.

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