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Dokumente

Einheitspapier

Die benötigten Dokumente werden vom Niederländischen Finanzamt/Zoll angeboten, versendet und zur Verfügung gestellt, abhängig vom jeweiligen Standort der zu transportierenden Güter.

Wie sieht das Dokument aus?

Wir sprechen gegenwärtig von einem Einheitspapier, da alle Dokumente gleich aussehen, ungeachtet der Bestimmungen, die im jeweiligen Fall zutreffen.

Exportdokument

documentDefinitive Ausfuhr, Vorübergehende Ausfuhr, Passive Veredelung, es macht keinen Unterschied. Die Unterschiede sind zwischen den Regeln versteckt, die individuell angepasst werden müssen. Maßarbeit also!

Hinweis > : für regelmäßige Aufträge können wir Sie in ein System aufnehmen, wobei die eventuelle physische Aufnahme (Gestellung) durch das Zollamt außerhalb des Amtsplatzes der Zollstelle geschieht. Also evtl. dort, wo die Ladung sich befindet, z.B. bei der Verladeadresse. Das Dokument wird dann digital zugeschickt.

Importdokument

Die Zollanmeldung bestimmt die Höhe der Einführzölle, die Sie bei der Einfuhr abführen müssen. Hierbei ist es sehr wichtig, sehr genau auf ein paar wesentliche Punkte zu achten: die korrekte Einteilung des Gütercodes, die richtige Anwendung der Bestimmungen, die man nutzen möchte, die richtige Anwendung des Präferenzzolls, die Anwendung des passenden Tarifkontingents und vieles mehr .Dies alles ist für Sie als Importeur oftmals unüberschaulich.

Machen Sie von unserer Fachkenntnis und unserem Sachverstand Gebrauch, um Ihre Waren korrekt einzuführen. Wir garantieren Ihnen die richtige Anwendung der Bestimmungen.

NCTS Transitdokument

Das ehemalige T1- oder T2-Dokument wurde ersetzt durch das NCTS Transitdokument, das ebenso wie die Ex- und Importdokumente über die Datenbank des Niederländischen Finanzamtes/Zolls zur Verfügung gestellt und versendet wird. Transporteure haben die Möglichkeit, bereits an der Verladeadresse in den Besitz des vorgeschriebenen NCTS-Transitdokumentes zukommen, sofern der entsprechende Ort beim Niederländischen Zollamt bekannt ist. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Menüpunkt "NCTS-Transitdokumente" oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Ursprungs-Zertifikate

Möglicherweise können bei Ihrer Exportsendung mehrere Zertifikate angewandt werden. Zielort und Art der Güter bestimmen, welche Dokumente bei der Ausfuhr zum Tragen kommen. Sollten Sie im Zielland nicht die richtigen Dokumente vorweisen können, hätte dies zur Folge, dass Sendungen verzögert werden, Auslieferungen stagnieren und Extrakosten entstehen.

Nutzen Sie unser breites Wissen auf diesem Gebiet! Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, sich durch uns vertreten zu lassen. Lesen Sie hierzu die Bedingungen in unserem Menüpunkt "Ursprungszeugnisse".

Beschränkte Fiskale Vertretung

Wenn Sie sich bezüglich Ihrer Importsendungen, die auf Name einer ausländischen Unternehmung stehen, vertreten lassen möchten, dann können Sie von der beschränkten Fiskalvertretung Gebrauch machen. Die Zollanmeldung steht dann auf Name des ausländischen Betriebes und Sie wären den EU-Lieferanten gleichgestellt., egal, wo innerhalb Europas der Bestimmungsort liegt.

In unserem Menüpunkt "Fiskalvertretung" finden Sie mehr zu den Vorrausetzungen, die diesbezüglich erfüllt werden müssen.

Direkte Vertretung

Seit Januar 2006 gibt es eine neue Regelung, die beinhaltet, dass Sie als Importeur, einen Bevollmächtigten bestimmen können, der als Anmelder Ihrer Einfuhrsendungen fungiert. Sie bleiben aber als Importeur oder Auftraggeber selbst verantwortlich für Ihre Anmeldung. Diese neue Zollgesetzgebung wurde den übrigen Mitgliedsstaaten angepasst, wo diese Richtlinie schon länger gilt.

Was bedeutet dies für Sie als Importeur bzw. Auftraggeber? Lesen Sie weiter im Menüpunkt "Direkte Vertretung"

 

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